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Der Arbeitskampf ist die kollektive Störung des Arbeitslebens durch mindestens einen der Tarifpartner. Ziel eines Arbeitskampfes ist es, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen stärker zu verändern, als es ohne Kampfmaßnahmen möglich wäre. Arbeitskämpfe haben in der Bundesrepublik bislang stets mit gewerkschaftlichen Streiks begonnen. Das Instrument der Arbeitgeberseite im Arbeitskampf ist die Aussperrung. Streiks werden von den Gewerkschaften organisiert. Nicht von Gewerkschaften durchgeführte oder unterstützte ("wilde") Streiks sind rechtswidrig. Die meisten Gewerkschaften haben in ihrer Satzung festgelegt, dass dem Streik eine Urabstimmung der Mitglieder vorausgehen muss. Die Aussperrung durch die Arbeitgeberseite dient der Herstellung des Machtgleichgewichts. Zweck der Abwehraussperrung ist u. a., Streikende auszuschließen, um bei langandauernden Streiks schneller ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. Beide Tarifpartner haben für den Arbeitskampf eine finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder organisiert.
Das Material eignet sich ab Klasse 9 und umfasst ein bis zwei Stunden. Für die Lehrerhand gibt es Lösungsansätze.
Tarifverträge regeln die Rechten und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ausgehandelt werden sie in der Regel von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Sie gelten dann für alle Mitglieder der Vertragsparteien. Je nach Größe und Bedeutung eines Arbeitgebers gibt es aber auch Tarifverträge, die von einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden. Dann spricht man, wie etwa beim Fahrzeughersteller VW, von Haustarifverträgen. Regelungen Es gibt verschiedene Formen von Tarifverträgen. Rahmen- oder Manteltarifverträge, die meist lange oder sogar unbefristet gelten, enthalten Vereinbarungen zu eher allgemeineren Fragen. Dazu zählen etwa die Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche oder die Eingruppierung der Mitarbeiter in Lohngruppen. Auch ergänzende Regelungen zu Rente, Weiterbildung oder Teilzeit werden hier festgehalten. Die konkrete Höhe der Vergütung bestimmt ein Lohn-, Gehalt- oder Entgelttarifvertrag. Er gilt oft nur ein Jahr oder etwas länger. Die Bestimmungen regeln die Mindestvergütung für die einzelnen Lohngruppen.
Während der Geltungsdauer des Tarifvertrags ist der Arbeitskampf unzulässig. Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags. Der Arbeitskampf darf immer nur letztes Mittel der Tarifauseinandersetzungen sein (Ultima-Ratio-Prinzip). Vor allem um volkswirtschaftliche Verluste durch Arbeitskämpfe zu vermeiden, müssen die Tarifpartner vorher alle friedlichen Mittel für eine Einigung ausschöpfen. In Deutschland wird relativ wenig gestreikt. Ein internationaler Arbeitskampfvergleich zeigt, dass zwischen 1992 und 2001 nur in der Schweiz, Österreich und Japan weniger Arbeitstage je 1. 000 Beschäftigten ausfielen als hierzulande.