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Weniger bekannt dürfte sein, dass manche Agenturen diese Sperrfrist auch im Anschluss an ein Dispojahr verhängen! Zwar rückwirkend und ohne direkte Konsequenzen – es gibt also keine Reduzierung des ALG-Anspruchs, aber die 12 Wochen werden zunächst einmal auf einem Sperrzeitkonto verbucht. Wer nun innerhalb des Dispojahres irgendeinen anderen Job ausgeübt hat, egal ob es sich dabei um eine reguläre Beschäftigung oder einen Midi-Jobgehandelt hat, wird diesen ofmals zum Ende des Dispojahres wieder kündigen müssen (oder wollen), wenn er sich nach Ablauf des Dispojahres arbeitlos melden möchte. Diese Eigenkündigung könnte nun aber eine weitere Sperre von 12 Wochen auslösen. Zusammen mit der Sperre von Anfang des Dispojahres wären dies in der Summe dann bereits 24 Wochen und damit mehr, als der §161 Abs. 1, S. 2 SGB III zulässt: Bei mehr als 21 Wochen Sperre erlischt der Anspruch auf ALG! Hier wäre also dringend darauf zu achten, dass man solche als temporäre Beschäftigungen geplante Jobs auch von vorneherein vertraglich so definiert, also als zeitlich befristete Tätigkeiten!
Arbeitslosengeld II wird zu Monatsbeginn für den kommenden Monat an Sie ausgezahlt. Dauer des Bezugs Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erhalten Sie Arbeitslosengeld II so lange, wie Sie finanzielle Unterstützung benötigen. In der Regel wird das Arbeitslosengeld II für 12 Monate bewilligt. Anschließend müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Ansprechpartner Zuständig für das Arbeitslosengeld II sind die Jobcenter vor Ort. Diese laden Sie zum Beispiel zu Terminen für die Arbeitsvermittlung und Beratung ein oder Sie können in der Leistungsabteilung vorsprechen. Alle Termine beim Jobcenter unterliegen der sogenannten Meldepflicht: Sie müssen diese Termine wahrnehmen. Das ist Teil Ihrer Pflichten, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten. Angabe persönlicher Daten Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss dem Jobcenter alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, über Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse Auskunft zu geben.