Sie werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass jeder Verhinderungsgrund auf Aufforderung glaubhaft zu machen ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeitende freiwillig. Bei Aufforderung durch Bedienstete des Amtsgerichts ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf die allgemeinen Hygieneregeln wird hingewiesen. Ebenso ist vor Betreten des Gebäudes von der Möglichkeit der Handdesinfektion an der im Eingangsbereich eingerichteten Desinfektionsstation Gebrauch zu machen.